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   BGH, 21.04.1983 - I ZR 30/81   

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https://dejure.org/1983,1563
BGH, 21.04.1983 - I ZR 30/81 (https://dejure.org/1983,1563)
BGH, Entscheidung vom 21.04.1983 - I ZR 30/81 (https://dejure.org/1983,1563)
BGH, Entscheidung vom 21. April 1983 - I ZR 30/81 (https://dejure.org/1983,1563)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1983, 2447
  • MDR 1983, 995
  • GRUR 1983, 451
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 30.06.1972 - I ZR 16/71

    Schutzverein Deutscher Endverbraucher - Einwand des Rechtsmissbrauchs -

    Auszug aus BGH, 21.04.1983 - I ZR 30/81
    Nach § 13 Abs. 1 und Abs. 1 a UVG sind neben den dort genannten Gewerbetreibenden und den Verbänden zur Förderung gewerblicher Interessen unter bestimmten Voraussetzungen auch solche Verbände klagebefugt, die sich satzungsgemäß die Aufklärung und Beratung der Verbraucher zum Ziel gesetzt haben und die diese Aufgaben auch tatsächlich wahrnehmen (BGH GRUR 1973, 78, 79, 80 = WRP 1972, 525, 526, 527 - Verbraucherverband).
  • LG München I, 09.06.2021 - 37 O 5667/20

    Vorverkaufsgebühren für Veranstaltungstickets

    Der bloße Ausgleich von Leistungsstörungen zwischen Vertragspartnern ist aber gerade nicht Funktion des Wettbewerbsrechts (BGH, Urt. v. 21.04.1983, Az.: I ZR 30/81 = GRUR 1983, 451, 452 - Ausschank unter Eichstrich).
  • BGH, 10.12.1986 - I ZR 136/84

    Ausschank unter Eichstrich II

    In diesem Falle hätte sie mit der Ankündigung der Abgabe von einem Liter Bier für 5, 00 DM in der Tat die Kundentäuschung zum Mittel des Wettbewerbs gemacht und damit insoweit zu Zwecken des Wettbewerbs i. S. der §§ 1 und 3 UWG gehandelt (BGH, Urt. v. 21.04.1983 - I ZR 30/81, GRUR 1983, 451, 452 = WRP 1983, 403, 404 - Ausschank unter Eichstrich; vgl. auch Urt. v. 11.05.1983 - I ZR 68/81, GRUR 1983, 587, 588 = WRP 1983, 663, 664 - Letzte Auftragsbestätigung; Urt. v. 07.05.1986 - I ZR 95/84, ZIP 1986, 1279, 1282 = WM 1986, 1062, 1064, 1065 - Widerrufsbelehrung bei Teilzahlungskauf).
  • BGH, 07.05.1986 - I ZR 95/84

    Widerrufsbelehrung bei Teilzahlungskauf

    In diesem Falle hätte die Beklagte mit ihrem gesamten Verhalten, also auch mit den Erklärungen im Schreiben vom 16. Juni 1982, die Kundentäuschung zum Mittel des Wettbewerbs gemacht und damit auch insoweit zu Zwecken des Wettbewerbs gehandelt (vgl. BGH, Urt. v. 11.5.1983 - I ZR 68/81, GRUR 1983, 587, 588 = WRP 1983, 663, 664 - Letzte Auftragsbestätigung; s. auch BGH, Urt. v. 21.4.1983 - I ZR 30/81, GRÜR 1983, 451, 452 = WRP 1983, 403, 404 - Ausschank unter Eichstrich).
  • BGH, 13.02.1992 - I ZR 79/90

    Beitragsrechnung - Irreführung/sonst; Verbandsausstattung

    Nach § 13 Abs. 2 Nr. 3 UWG sind Verbände prozeßführungsbefugt, die sich satzungsgemäß die Aufklärung und Beratung der Verbraucher zum Ziel gesetzt haben und die diese Aufgaben auch tatsächlich wahrnehmen (vgl. BGH, Urt. v. 21.4.1983 - I ZR 30/81, GRUR 1983, 451 = WRP 1983, 403, 404 - Ausschank unter Eichstrich, zu § 13 Abs. 1 a UWG a.F Eine solche Tätigkeit im Verbraucherinteresse ist gegeben, wenn die Verbandsarbeit maßgeblich darauf gerichtet ist, die Verbraucher über Marktlage, Qualität und Preiswürdigkeit der verschiedenen im Wettbewerb angebotenen Waren oder Dienstleistungen zu unterrichten und ihnen die Auswahl unter diesen zu erleichtern (vgl. BGH, Urt. v. 9.6.1983 - I ZR 73/81, GRUR 1983, 775, 776 = WRP 1983, 667, 668 - Ärztlicher Arbeitskreis).
  • BGH, 14.04.1994 - I ZR 123/92

    Ziegelvorhangfassade - Verletzung schützenswerter Interessen;

    Die Beklagte hat nach diesem in der Revisionsinstanz als richtig zu unterstellenden Vorbringen nicht nur einmal eine nicht standsichere Fassade in P. errichtet, was einen Unterlassungsanspruch allerdings noch nicht rechtfertigen könnte (vgl. BGH, Urt. v. 21.4.1983 - I ZR 30/81, GRUR 1983, 451, 452 = WRP 1983, 403, 404 - Ausschank unter Eichstrich I).
  • OLG Köln, 27.10.2000 - 6 U 12/00

    Parteifähigkeit nach Recht des tatsächlichen GmbH-Verwaltungssitzes -

    Zwar trifft es zu, dass nach der auch durch den erkennenden Senat geteilten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wie sie in den beklagtenseits zitierten Entscheidungen "Ausschank unter Eichstrich I" (GRUR 1983, 451 ff) sowie "Ausschank unter Eichstrich II" (GRUR 1987, 180 f) zum Ausdruck gebracht ist, allein aus einer vertragswidrigen Minder- oder Schlechterfüllung nicht darauf geschlossen werden kann, dass der betreffende Kaufmann insoweit auch zur Förderung seines Wettbewerbs gehandelt hat, selbst wenn dieses vertragswidrige Verhalten objektiv geeignet ist, seine wettbewerbliche Position im Verhältnis gegenüber anderen, sich vertragstreu verhaltenden Mitbewerbern zu verbessern.
  • OLG Köln, 12.05.1995 - 6 U 25/94

    Anforderungen an die Klagebefungis eines satzungsgemäß für die Aufklärung und

    Nach § 13 Abs. 2 Nr. 3 UWG sind Verbände klagebefugt, die sich satzungsgemäß die Aufklärung und Beratung der Verbraucher zum Ziel gesetzt haben und die diese Aufgaben auch tatsächlich wahrnehmen (vgl. BGH GRUR 1983, 451 = WRP 1983, 403/404 - "Ausschank unter Eichstrich" - Baumbach-Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 17. Auflage, Rdn. 36 und 38 zu § 13 UWG).
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